Sozialberatung für Internationale Studierende
Die Sozialberatung für internationale Studierende ist ein Angebot, das kompetente Beratung bietet und Menschen in Notlagen unterstützen will. Internationale Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, können unter bestimmten Umständen finanziell unterstützt werden. Die Beratung bietet Gem.Ref. Sigrid Monnheimer M.A. an.
Durch ungünstige Umstände oder Krankheit geraten Studierende unversehens in eine finanzielle Notlage. In gemeinsamen Gesprächen versuchen wird die Ursachen der Misere zu beheben und neue Perspektiven zu sichten. Im Einzelfall hilft die KHG über die persönliche Beratung hinaus und begleicht in Einklang mit den Vergaberichtlinien und in Abstimmung mit den Kooperationspartnern ausstehende Rechnungen.
Auf finanzielle Hilfe seitens der KHG hat der Studierende keinen Anspruch. Kriterien, nach denen die KHG finanzielle Unterstützung gewährt, sind:
Im Studium mit Perspektive!
Wir unterstüzten Studierende, deren eindeutiges Hauptanliegen das Studiem selbst und der Abschluss ihrer Studien sind. Daher fördern wir jene Studierende, die mindestens im 4. Semester sind oder vor einer Abschlussprüfung stehen. Eine begründete Annahme, dass das begonnene Studium mit einem Examen beendet werden kann, ist ein ausschlaggebendes Moment der Vergabe von Beihilfen. Bisherige Prüfungsleistungen sind bei einem Antrag auf finanzielle Unterstützung einsichtig zu machen.
Ich sehe einen Weg aus meinen Schulden!
Wir unterstützen Studierende, die mehr oder weniger unverschuldet in finanzielle Engpässe gekommen sind und eine berechtigte Aussicht haben, aus ihrem finanziellen Tief herauszukommen. Vor der Gewährung von Beihilfe möchten wir diskret in die letzten aktuellen Kontoauszüge einsehen. Außerdem erwarten wir einen Vorschlag und einen Plan des Antragstellers, wie er in Zukunft sein Studium finanzieren möchte.
Das Allernotwendigste!
Wir möchten uns vergewissern, dass die gewährten finanziellen Mittel an der richtigen Stelle Verwendung finden. Daher sind insbesondere jene Rechnungen mitzubringen, die noch zu begleichen sind, ferner auch andere Rechnungen mit hohen Beträgen (Mietvertrag, Semesterbeitrag, Krankenkasse). Die aus diesen Gründen entstandenen Kosten können wir nach gemeinsamen Gesprächen und der Festsellung der Sachlage bis zu einer gewissen Höhe begleichen. Sollten Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und sie diesen Kriterien nachkommen können, möchten wir Sie bitten, dass Sie mit uns einen Termin vereinbaren.
Termine
- Mittwoch, 16. Oktober 2024 - 16:00
- Mittwoch, 23. Oktober 2024 - 16:00
- Mittwoch, 30. Oktober 2024 - 16:00
- Mittwoch, 6. November 2024 - 16:00
- Mittwoch, 20. November 2024 - 16:00
- Mittwoch, 27. November 2024 - 16:00
- Mittwoch, 4. Dezember 2024 - 16:00
- Mittwoch, 11. Dezember 2024 - 16:00
- Mittwoch, 18. Dezember 2024 - 16:00
- Mittwoch, 15. Januar 2025 - 16:00
- Mittwoch, 22. Januar 2025 - 16:00
- Mittwoch, 29. Januar 2025 - 16:00
- Mittwoch, 5. Februar 2025 - 16:00
- Mittwoch, 12. Februar 2025 - 16:00